Zuschuss COVID-19

(Veröffentlichung gemäß Gesetz vom 4. August 2017, Nr. 124 über die Veröffentlichungspflichten)

Der Firma “da Palmer Film“ wurde ein Zuschuss für Kleinunternehmen ( COVID-19 (Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4) genehmigt.

Akt Nr. 72.02.2020.03874
Dekret Nr. 09128/2020 vom 03.06.2020

Mit oben genanntem Dekret wurde ein Zuschuss von 5.000,00 Euro als „De-minimis“-Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 zu Gunsten des Unternehmens “da Palmer Film“ des Daniel Mahlknecht“ genehmigt .

Der Zuschuss wurde im Sinne des Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4, in geltender Fassung, und der entsprechenden Anwendungsrichtlinien, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung Nr. 270/2020 gewährt und unterliegt dem Vorsteuereinbehalt von 4%.