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(Veröffentlichung gemäß Gesetz vom 4. August 2017, Nr. 124 über die Veröffentlichungspflichten)
Der Firma “da Palmer Film“ wurde ein Zuschuss für
Kleinunternehmen ( COVID-19
(Landesgesetz vom 13. Februar 1997, Nr. 4) genehmigt.
Akt Nr. 72.02.2020.03874
Dekret Nr. 09128/2020 vom 03.06.2020
Mit oben genanntem Dekret wurde ein Zuschuss von
5.000,00 Euro als „De-minimis“-Beihilfe
gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 zu
Gunsten des Unternehmens “da Palmer Film“ des Daniel Mahlknecht“ genehmigt .
Der Zuschuss wurde im Sinne des
Landesgesetzes vom 13. Februar 1997, Nr. 4,
in geltender Fassung, und der
entsprechenden Anwendungsrichtlinien,
genehmigt mit Beschluss der Landesregierung
Nr. 270/2020 gewährt und unterliegt dem
Vorsteuereinbehalt von 4%.
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